
Rechtsanwalt Sozialrecht Rosenheim
Das Sozialrecht ist ein äußerst vielseitiges Rechtsgebiet. Es wurde seit den 1970er Jahren im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengeführt, das mittlerweile zwölf Bücher umfasst:
- SGB I: Allgemeiner Teil
- SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV")
- SGB III: Arbeitsförderung
- SGB IV: Sozialversicherung
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X: Verwaltungsverfahren und Datenschutz
- SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII: Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Daneben sind wichtige Bereiche der Sozialgesetzgebung weit verstreut:
- Ausbildungsförderung (BAföG)
- Bundeseltern- und Erziehungsgeldgesetz (BEEG)
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Kindergeld im Einkommensteuergesetz (EStG)
- Kinderzuschuss im Bundeskindergeldgesetz (BKiG)
- Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Gewaltopfer
- Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Alleinerziehende
- Versorgungsausgleichsgesetz (VAusglG)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Schon diese - nicht vollständige - Aufzählung zeigt, dass jeder Bürger im Lauf seines Lebens mit dem Sozialrecht in Kontakt kommt. Sei es, dass ihm als Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen werden, sei es, dass er Krankenhaus oder Krankengeldleistungen benötigt, einen Unfall erleidet, arbeitslos wird oder nach dem Berufsleben in Rente geht. Weit weniger im Blickpunkt stehen Leistungen der Ausbildungsförderung, der Förderung schwerbehinderter Menschen oder Leistungen für Gewaltopfer.
In allen Bereichen des Sozialrechts steht im Vordergrund das Ziel "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. zunächst wird versucht, Unterstützung zur Rehabilitation anzubieten. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, kann die Versicherungsgemeinschaft Ausgleichsleistungen zahlen.
Am deutlichsten ist das in der Krankenversicherung. Nach einer Erkrankung oder Verletzung benötigt der Patient als erstes medizinische Hilfe, sei es durch den Arzt seines Vertrauens, sei es durch ein Krankenhaus. Zu den Rehabilitationsleistungen gehören auch Krankengymnastik oder die Ausstattung mit Hilfsmitteln. Dauert die Erkrankung länger, kann Anspruch auf Krankengeld entstehen.
Entsprechendes gilt in der Unfallversicherung.
Führt eine Erkrankung zur Erwerbsminderung oder gar Erwerbsunfähigkeit, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Auch hier wird man zuerst versuchen, durch medizinische Rehabilitationsleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Betroffenen wieder zu integrieren. Ist das nicht möglich oder ist eine Altersgrenze überschritten, können Rentenleistungen beantragt werden.
Die Arbeitslosenversicherung deckt das Risiko ab, arbeitslos zu werden, aber auch Kurzarbeit, Insolvenz des Arbeitgebers oder Arbeitsausfälle im Winter ("Schlechtwettergeld").
In der Pflegeversicherung geht es vor allem um die Bereitstellung von Hilfen für pflegebedürftige Menschen, sei es durch aktive, sei es durch finanzielle Unterstützung.
In allen Versicherungszweigen gibt es klassische neuralgische Punkte, in denen es immer wieder zu Konflikten zwischen Antragstellern und Sozialleistungsträgern kommt.
Als Beispiele seien erwähnt ...
... für die Krankenversicherung:
- Kein Facharzttermin in angemessener Zeit,
- Ablehnung eines Hilfsmittels,
- Fehlerhafte Berechnung des Krankengelds oder seiner Dauer,
- Recht der Kassenärzte (Gesamtvergütung, Honorarverteilung, EBM, Bema etc.)
- Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)(BSG vom 26.3.2015 - B 6 KA 9/14 R)
... für die Pflegeversicherung:
- Fehlerhafte Einstufung in die Pflegestufen,
- Fehlerhafte Einschätzung der Alltagskompetenz bei Demenzerkrankungen
- Ablehnung eines Hilfsmittels (BSG vom 25.11.2015 - B 3 P 3/14 R)
... für die Rentenversicherung:
- Ablehnung einer Rehabilitationsmaßnahme
- Ablehnung einer Erwerbsminderung
- fehlerhafte Einkommensanrechnung
- fehlerhafte Einstufung als selbstständig/abhängig beschäftigt
... für die Unfallversicherung:
- Ablehnung eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder
- Nichtanerkennung einer Berufskrankheit
- Ablehnung eines Ursachenzusammenhangs („Vorerkrankung“)
- Kollision mit anderen Leistungen (BSG vom 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R)
... für die Arbeitslosenversicherung:
- Kollision zwischen Arbeitslosigkeit und Krankheit
- Wegschicken eines Arbeitslosen ohne Annahme seines Antrags
- "verlorene" Unterlagen
- Sperrzeit mehrere Sperrzeiten gleichzeitig
- Nichtausschöpfen gesetzlicher Fördermöglichkeiten
- Rückforderungen (BSG vom 9.3.2016 - B 14 AS 20/15 R)
... für die Ausbildungsförderung:
- fehlerhafte Einkommens- und Vermögensanrechnung oder
- Nichtanerkennung von Freibeträgen
... für das Kindergeld:
- Probleme bei rückwirkender Bewilligung
- Streitigkeiten zwischen getrennt lebenden Ehegatten über die Aufteilung
- Rückforderungen
... für das Schwerbehindertenrecht:
- Ablehnung eines Grades der Behinderung (GdB), Höherstufung
- Ablehnung eines Merkzeichens (aG, H, RF etc.)
Rechtsanwalt Richard Weiß steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per e-mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Sozialrecht zur Verfügung.